Pflegeberufereformgesetz

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wurden die bisherigen Ausbildungen Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege zusammengelegt.

Was ist das Ziel der Reform?
Ziel der Reform ist es, allen Menschen, die sich für den Pflegeberuf interessieren, eine qualitativ hochwertige, attraktive und zeitgemäße Ausbildung anzubieten. Die Anforderungen an die pflegerische Versorgung und an das Pflegepersonal haben sich im Laufe der Zeit geändert. Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen müssen zunehmend auch chronisch und mehrfach erkrankte Menschen versorgen. Pflegekräfte in Krankenhäusern benötigen im Gegenzug dazu immer mehr Kenntnisse im Umgang mit älteren Pflegebedürftigen. Die Reform vereint deshalb die bisherigen Ausbildungen zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung.

Was bedeutet „Generalistik“ bzw. „generalistische Pflegeausbildung“?
Generalistik bedeutet die Zusammenführung mehrerer Berufe zu einem gemeinsamen Berufsbild. Durch die Zusammenführung der bisherigen Pflegefachberufe entsteht ein neues Berufsbild Pflege. Dieses befähigt zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen.

Wie sieht die die Pflegeausbildung in Zukunft aus?
Bei der generalistischen Pflegeausbildung handelt es sich um eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung und weiteren Einrichtungen aus den unterschiedlichen Pflegebereichen. Praxisschwerpunkte können in den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege gelegt werden.

Was sind die Zugangsvoraussetzungen?
Zugang zur Pflegeausbildung haben alle Schüler/-innen mit einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung. Für Schüler/-innen mit einem neunjährigen Hauptschulabschluss bietet die Pflegehelfer/-innenausbildung einen Einstieg.